Liberty News – Gesetzesänderung ab 01.01.2017
Ab dem 01.01.2017 ist die neue Gesetzesänderung in Kraft getreten, welche im Rahmen des Vorsorge-ausgleichs Frauen und Männer, welche z.B. infolge Kinderbetreuung nicht erwerbstätig gewesen sind, besserstellt.
Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen werden angewiesen neu der Zentralstelle 2. Säule periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben zu melden. Damit sollen Scheidungsgerichte prüfen können, dass keine Vorsorgeguthaben "versteckt" werden, wenn es an die Teilung des Pensionskassenvermögens bei der Scheidung geht.
Neu ist, dass auch ab Alter 59/60 Freizügigkeitseinrichtungen wie die Liberty Freizügigkeitsstiftung, verpflichtet sind, bei Kapitalbezügen im Fall von verheirateten Personen ab sofort die amtlich beglaubigte Unterschrift des Ehepartners einzuverlangen. Bei Pensionskassen ist diese Regelung bereits in Kraft.